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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrecht und StVO | 31 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 390343 | ||
| Datum | 09.03.2007 10:36 MSG-Nr: [ 390343 ] | 13014 x gelesen | ||
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Ich muss Katja recht geben! Das OLG hat in dem Beschluss einen Irrtum angenommen, welcher durch eine falsch durchgeführt oder falsch verstandene Unterweisung eines Polizeibeamten zustande gekommen ist. Der Feuerwehrmann ging damals davon aus, dass sein Handeln erlaubt sei und er nichts verbotenes tat. Da hat er sich aber geirrt. = Verbotsirrtum. Das sollte deinem Dozenten dann ja bekannt sein! P. S. Musterunterrichte für diesen Bereich sind auch in FIT FOR FIRE FIGHTING III enthalten. Gruß Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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