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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Sonderrecht und StVO | 31 Beiträge | ||
| Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 390333 | ||
| Datum | 09.03.2007 09:51 MSG-Nr: [ 390333 ] | 13013 x gelesen | ||
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Hi! Na dann mal schönen Gruß an Deinen Dozenten, da a) seine Aussage seinem eigenen Urteil von damals widerspricht, da ging es nämlich aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung um eine ordentliche Geldbuße, Punkte und Fahrverbot (gut, manchmal muss man sich der Mehrheit im Senat beugen :-) b) hat man das ganze nur auf der Basis zugesprochen, dass der Polizist, der die jährlichen Belehrungen so (falsch?) gehalten hat, und es die FA daher nicht besser wissen können und c) hätte der Senat das Urteil besser dem BGH vorgelegt zwecks einer abschließenden endgültigen Entscheidung. Ich warte auf so einen Fall mit Rechtschutzversicherung, wo sich da AG mal quer stellt und ich das ganze dann zwecks endgültiger Klärung zum BGH hochtreiben kann. :-) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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