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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaNotausgang - Wieviel Freiraum muß davor sein?12 Beiträge
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW390020
Datum07.03.2007 17:01      MSG-Nr: [ 390020 ]9097 x gelesen

Geschrieben von Florian Schultheis5) 1Öffnungen, die als Rettungswege dienen, müssen im Lichten mindestens 0,90 x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein.


Fenster ;-)


Gruß, (Jo)sef Mäschle.
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Führung.
Koordinierung und Zusammenfassung aller Kräfte und Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles.

Lexikon Brandschutz, Staatsverlag der DDR, Berlin 1986


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