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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMV-Radikalenerlaß: Auch für die Feuerwehr36 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg389247
Datum03.03.2007 06:17      MSG-Nr: [ 389247 ]10631 x gelesen
Infos:
  • 01.03.07 Rücknahme der Ernennung zum Ehrenbeamten als Kreiswehrführer
  • 01.03.07 Nazispruch verhindert Feuerwehrbeförderung
  • 01.03.07 Nazispruch verhindert Feuerwehrbeförderung

  • Hallo,

    es ist ja nicht schlimm, wenn jemand weis, des es welche gibt, die in der Feuerwehr sind!
    So lange man nicht mit dienstlichem Hintergrund so etwas macht, ist es doch auch kein Problem. Jeder hat das Recht seine politische Meinung zu vertreten, das gilt auch für Feuerwehrleute, aber eben nach außen nur außerhalb des dienstlichen Rahmen :-)

    Anders sehe ich das jedoch mit politischer Gesinnung nach recht´s, publik machung der Meinung über andere Rasen und Glaubensgruppen usw/odgl., solch jemand kann u.U. auch ein negatives Bild auf eine Gruppe in der er Tätig ist (z.B. Feuerwehr) werfen.


    Mit Grüßen

    Michael

    Alles meine private und persönliche Meinung

    Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge.
    Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker

    Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann.
    Oscar Wilde, irischer Dichter


    ICQ 494000336

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