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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikFahrzeugtechnik zurück
Thema4 PA im Mannschaftsraum35 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz389233
Datum02.03.2007 21:39      MSG-Nr: [ 389233 ]12720 x gelesen

Hallo Sebastian,
Geschrieben von Sebastian Kunz4 PA machen kein Sinn, weil der Sicherungstrupp hat ja erstmal andere aufgaben
Nö, eigentlich hat er keine anderen Aufgaben zu erledigen, als seine PAs zu schultern und Gewehr bei Fuß mit Rettungspaket oder -mulde am Angriffszugang des Atr. zu stehen...

Geschrieben von Sebastian Kunzmeiner Meinung nach machen 4 PA's im Manschaftsraum keinen Sinn.
Warum nicht? Wenn der benötigte Platz da ist und außerdem genügend Geld- why not.

Auf unserem HLF 20/16 sind auch nur 2 Geräte in der Kabine verbaut, weil

a) dafür ein Rucksack in die Kabinenwand gezimmert werden musste, was ordentlich Geld kostet,
b) wir zwei Fahrzeuge haben, die es erlauben während der Fahrt PA anzulegen und
c) tagsüber die Nachbarwehr mitalarmiert wird, die ebenfalls über ein Fahrzeug verfügt, bei dem
PA angelegt werden kann.


MfG
Daniel

Art. 5,1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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