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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | MV-Radikalenerlaß: Auch für die Feuerwehr | 36 Beiträge | ||
Autor | Jan-8H. 8L., Hilter a.T.W. / Niedersachsen | 389170 | ||
Datum | 02.03.2007 13:24 MSG-Nr: [ 389170 ] | 10818 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Michael Hilbert--- Was gemeint ist, ist das keine Unterstützung für Personen und Parteien in Vertretung einer Feuerwehr gemacht werden soll/darf. Also nicht in Uniform auf dem Rednerpult die Kandidaten unterstützen oder Wahlplackate am Feuerwehrfahrzeug durch die Gegend fahren :-) Das haben wir natürlich auch nciht gemacht. Aber wie war das doch gleich. Läuft Fritzchen Müllers tramm durch den Ort heißt es DER war wieder besoffen. Läuft einer von uns stramm durch den Ort heißt es DIE FEUERWEHR ist wieder besoffen. Unser Ortsteil hat ca: 4500 Einwohner und trozdem kennen fast alle die Feuerwehrleute und ,wenn es nur vom sehen ist. Und bei "Kritikern" (die es bestimmt mehr oder weniger über alle gibt.) heißt es dann nur die Feuerwehrm acht Wahlkampf und dann erklär mal jedem diesr Leute das wir auch ein Privatleben haben. MkG JHL Meine Meinung. | ||||
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