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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | MV-Radikalenerlaß: Auch für die Feuerwehr | 36 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 389013 | ||
Datum | 01.03.2007 16:50 MSG-Nr: [ 389013 ] | 10651 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo Horn Es gibt einen Unterschied zwischen politischer Meinung und verfassungsfeindlicher Gesinnung... Richtig. Aber mit Verfassungsfeindlicher Gesinnung hast du auch jetzt schon ohne so einen unnötigen Erlass ein Problem. Und solang seine Meinung und sein Verhalten Links und Rechts im ahmen des erlaubten bleibt, ist er genauso ein Rechtschaffender Bürger wie alle anderen. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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