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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | MV-Radikalenerlaß: Auch für die Feuerwehr | 36 Beiträge | ||
Autor | Onno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA | 389009 | ||
Datum | 01.03.2007 16:43 MSG-Nr: [ 389009 ] | 10807 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Keller die Sache mit dem Ehrenbeamten klärt dies jetzt zwar auf, obgleich mir diese Praktik völlig neu ist. auch in Sachsen gibt es Ehrenbeamte in der FW. Dies kann man zumindest aus dem Erlass zum Dienstausweis erkennen... indizien Wer wann aus welchem Grund Ehrenbeamter wird kann ich im Moment aber auchnicht sagen (ich vermute aber, dass dies Wehrleiter/Ortsbrandmeister und Stellvertreter sind). -alles meine ganz private Meinung- | ||||
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