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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMV-Radikalenerlaß: Auch für die Feuerwehr36 Beiträge
AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 389005
Datum01.03.2007 16:18      MSG-Nr: [ 389005 ]10924 x gelesen
Infos:
  • 01.03.07 Rücknahme der Ernennung zum Ehrenbeamten als Kreiswehrführer
  • 01.03.07 Nazispruch verhindert Feuerwehrbeförderung
  • 01.03.07 Nazispruch verhindert Feuerwehrbeförderung

  • Geschrieben von Ingo HornJa, natürlich. Wer bei uns die FF eintritt, darf erstmal vorm Bgm antreten und den Amtseid ablegen...

    Andere Länder, andere Sitten :-) Hätte mich eben gewundert.

    Geschrieben von Ingo HornNein, wenn Du richtig gelesen hättest, hättest Du "Amtseinführung" gelesen ;) Ich bin stv. Wehrführer und in dieser Funktion als Ehrenbeamter vereidigt.

    Hab ich auch- nur wa da meine Formulierung mit der FF schon raus. Hätte trotzdem gefragt- die Sache mit dem Ehrenbeamten klärt dies jetzt zwar auf, obgleich mir diese Praktik völlig neu ist.


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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