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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnausfall bei Studenten | 55 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 388929 | ||
Datum | 01.03.2007 09:13 MSG-Nr: [ 388929 ] | 16678 x gelesen | ||
Hallo Forum, Hallo Peter, Geschrieben von Peter Koffler Nichts desto trotz gibt es Absprachen zwischen Finanzverwaltung und Kommunen, das Aufwandsentschädigung pauschal abgegolten werden und der FM (SB) diese nicht in der ESt angebeben muss. Selbstverständlich sollten diese Beträge ein monatliches Gehalt nicht ersetzen Wir unterhalten uns hier über Lohnersatzleistungen (Entgangener Lohn durch FW- Einsatz) nicht über Aufwandentschädigungen. Aufwandentschädigungen, Ausbildervergütung etc. ist vielfach auch mit der Übungsleiterpauschale abgedeckt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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