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Feuerwehrmann
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLohnausfall bei Studenten55 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg388929
Datum01.03.2007 09:13      MSG-Nr: [ 388929 ]16678 x gelesen

Hallo Forum, Hallo Peter,

Geschrieben von Peter Koffler
Nichts desto trotz gibt es Absprachen zwischen Finanzverwaltung und Kommunen, das Aufwandsentschädigung pauschal abgegolten werden und der FM (SB) diese nicht in der ESt angebeben muss. Selbstverständlich sollten diese Beträge ein monatliches Gehalt nicht ersetzen
Wir unterhalten uns hier über Lohnersatzleistungen (Entgangener Lohn durch FW- Einsatz) nicht über Aufwandentschädigungen.
Aufwandentschädigungen, Ausbildervergütung etc. ist vielfach auch mit der Übungsleiterpauschale abgedeckt.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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