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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLohnausfall bei Studenten55 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388924
Datum01.03.2007 08:35      MSG-Nr: [ 388924 ]16709 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Christian FischerDie Lösung, daß der Arbeitgeber weiter an den FM bezahlt und sich das von de Gemeinde wieder holt ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine entsprechende Regelung in der Satzung (was ich für die o.g Lösung nicht brauche) oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG, FM und Gemeinde.

So hab ich das erwähnt: *g*

Geschrieben von Peter KofflerDiese kann, entweder auf Antrag des FM (SB) ODER auf Antrag des Arbeitgebers, bei der Gemeinde für die Zeit des Einsatzes geltend gemacht werden.

Geschrieben von Christian FischerZur Steuerpflicht. Als Verdienstausfall fällt die pauschale Entschädigung unter §24 Abs. 1 a und ist somit steuerbar und sofern die Übungsleiterpauschale überschritten wird auch steuerpflichtig (hierzu gibt es in Ba-Wü eine Info vom Gemeindetag welche ein Schreiben der OFD wiedergibt).

Nichts anderes habe ich geschrieben.

Geschrieben von Christian FischerWo der AG einen direkten Anspruch gegen die Gemeinde hat ist nach §17 Abs. 2 FwG Ba-Wü, wenn der FM auf Grund einer Verletzung oder Erkrankung die er sich im Feuerwehehrdienst zugezogen hat (vorübergehend) Arbeitsunfähig wird (gelber Schein) und der AG dem FM gem. Entgeltfortzahlungsgesetz für 6 Wochen den Lohn/ das Gehalt weiter bezahlt, bevor die Krankenkasse einspringt.
Diese Zahlungen des AG an den FM kann sich der Ag von der Gemeine wieder holen


Ok. Aber das hat mit unserem Thema weniger was zutun.

Aber ich glaube wir reden auch aneinenander vorbei. Ich ging davon aus, das das von dir benutzte Wort "Pauschalierung" die steuer und sozialversicherungsrechtliche Seite abdeckt und nicht wie wohl von dir genutzt die Pauschalierung "Verdienstausfall UND Entschädigung".

Ich hab das getrennt betrachtet.

Nichts desto trotz gibt es Absprachen zwischen Finanzverwaltung und Kommunen, das Aufwandsentschädigung pauschal abgegolten werden und der FM (SB) diese nicht in der ESt angebeben muss. Selbstverständlich sollten diese Beträge ein monatliches Gehalt nicht ersetzen.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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