News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Lohnausfall bei Studenten | 55 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388836 | |||
Datum | 28.02.2007 16:43 MSG-Nr: [ 388836 ] | 16738 x gelesen | |||
Denn sonst würde gelten: der Arbeitnehmer bekommt kein Geld für einen Einsatz Sonntag nacht um 2 Uhr (da der "normale" Arbeiter da eben keinen Lohnausfall hat), für den Studenten wäre das aber durchaus eine normale Zeit zum Lernen (... seine Arbeit). Kann auch kaum einer das Gegenteil beweisen ... Hmmm.... von wann bis wann arbeiten denn Selbständige? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | ||||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|