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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnausfall bei Studenten | 55 Beiträge | ||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 388831 | ||
Datum | 28.02.2007 16:25 MSG-Nr: [ 388831 ] | 16642 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Ihnen ist auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Grund der gesetzlichen oder tarifrechtlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiterleisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen ist. Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die nicht Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, erhalten einen pauschalierten Betrag. Ich bin beim Lesen des Pragrafen davon ausgegangen, dass sich der Pauschalbetrag auf die Entschädigung bei Krakheit bezieht... Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | ||||
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