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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLohnausfall bei Studenten55 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW388763
Datum28.02.2007 10:06      MSG-Nr: [ 388763 ]16658 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Sebastian KunzWie schaut es eigentlich aus wenn ein Student, der eigentlich zur Vorlesung muss in einem Einsatz gebunden ist.

Prioritäten setzen muss jeder für sich selber...

Geschrieben von Sebastian KunzIhm entsteht in dem sinne ja kein Lohnausfall
Eben, also kannst du auch keinen Lohnausfall ersetzt erhalten.

Geschrieben von Sebastian KunzEin Studium ist ja irgendwie sowas wie eine Ausbildung um hinterher einen Beruf ausüben zu können.
Im besten Falle, auch wenn ich der Meinung bin, dass man bei manchen Studiengängen auch eine Vorlesung "Erwerb einer Erlaubnis zur Führung von Taxen" anbieten sollte :o)

Geschrieben von Sebastian KunzEinem Selbständigen wird doch auch Geld gezahlt ob er zur Zeit gearbeitet hätte oder einfach nur im Büro gesessen hätte und däumchen gedreht.

Und da Studenten eigentlich auch von morgens 8 bis abends 8 in Vorlesungen sitzen, immer aufpassen, nie in Vorlesungen schlafen, quatschen oder Vorlesungsfrei haben, statt Vorlesungen im Bett bleiben oder Kaffee trinken gehen und alles und jede Vorlesung brav vorarbeiten, nachbereiten und eigentlich ständig lernen meinst du, du müsstes auch noch Geld dafür bekommen.... Wenn du das so machst, dann wirst du sicherlich einen sehr guten Abschluss machen, viel Geld verdienen und brauchst dir doch eigentlich um die 10 EUR keine Sorgen machen.

Geschrieben von Sebastian KunzMeiner meinung nach sollten Studenten doch in irgendeiner Form ein ausgleich gezahlt werden

Warum? Du hast doch eben selbst gesagt, dass dir kein Lohnausfall entsteht. Der Lohnfortzahlungsanspruch oder der Verdienstausfall soll nur sichern, dass du weiterhin dass bekommst, was du hast und nicht die Feuerwehr dazu führt, dass du weniger bekommst. Aber es ist nicht der Sinn der Sache, dass du mehr bekommst, als du eigentlich bekommen würdest. Folglich kann dir auch nichts ersetzt werden, was du nicht vorher schon hattest.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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