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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLohnausfall bei Studenten55 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland388758
Datum28.02.2007 09:20      MSG-Nr: [ 388758 ]16669 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Michael BayerDie Pauschale funktioniert ja auch nur da sie rund um die Uhr an allen Tagen gezahlt wird. Von dem Betrag solltest du ja deine Lohnsteuer abführen und auch deine entgangene Rentenversicherung nachzahlen

also wenn hier eine pauschalierte Besteuerung durchgeführt wurde wie sie CFi angesprochen hat, dann brauchst du das Geld nicht in der ESt angeben.

Ab und an gibt es Absprachen mit der Finanzverwaltung bezüglich solchen Themen und wenn es hier eine Einigung gegeben hat.....super...

Die gilt aber dann nur für die jeweilige Kommune und deren Betriebsstättenfinanzamt.

Einen Rechtsanspruch auf gleiches Behandeln in einer anderen Kommune/Finanzverwaltung ist nicht gegeben!

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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