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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnausfall bei Studenten | 55 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 388758 | ||
Datum | 28.02.2007 09:20 MSG-Nr: [ 388758 ] | 16669 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Michael Bayer Die Pauschale funktioniert ja auch nur da sie rund um die Uhr an allen Tagen gezahlt wird. Von dem Betrag solltest du ja deine Lohnsteuer abführen und auch deine entgangene Rentenversicherung nachzahlen also wenn hier eine pauschalierte Besteuerung durchgeführt wurde wie sie CFi angesprochen hat, dann brauchst du das Geld nicht in der ESt angeben. Ab und an gibt es Absprachen mit der Finanzverwaltung bezüglich solchen Themen und wenn es hier eine Einigung gegeben hat.....super... Die gilt aber dann nur für die jeweilige Kommune und deren Betriebsstättenfinanzamt. Einen Rechtsanspruch auf gleiches Behandeln in einer anderen Kommune/Finanzverwaltung ist nicht gegeben! Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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