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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLohnausfall bei Studenten55 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388753
Datum28.02.2007 07:32      MSG-Nr: [ 388753 ]16749 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyAus dem Kommentar von Armin Klab und Erhardt Zachertz zum HBKG (Boorberg_Verlag, 1999):
"(...) Für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die selbständig sind oder in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, wie z.B. Hausfrauen, Schülerinnen und Schüler, Studenttinnen und Studenten wird der Verdienstausfall pauschaliert.(...) "

Eigentlich bin ich mal fest davon ausgegangen, daß gerade die Beiden wissen sollten um was es im HBKG geht.


... es bleibt aber ein Geheimnis der beiden wann denn nun Schüler, Studenten o.ä. arbeiten.

Denn sonst würde gelten: der Arbeitnehmer bekommt kein Geld für einen Einsatz Sonntag nacht um 2 Uhr (da der "normale" Arbeiter da eben keinen Lohnausfall hat), für den Studenten wäre das aber durchaus eine normale Zeit zum Lernen (... seine Arbeit). Kann auch kaum einer das Gegenteil beweisen ...
Ergo: der im normalen Arbeitsleben stehende wäre außerhalb seiner Arbeitszeit der Dumme.

... hier geht Klab/Zacherts irgendwie an der gelebten Realität vorbei (da gibt es auch noch an anderer Selle solche Unschärfen im Gesetz) ...

Gruss
Gerhard



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