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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Lohnausfall bei Studenten | 55 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 388750 | |||
Datum | 28.02.2007 06:39 MSG-Nr: [ 388750 ] | 16799 x gelesen | |||
Der von Dir zitierte Satz betrifft m.E. Selbstständige/Freiberufler u.ä. (hatten wir an anderer Stelle schon mal). Aus dem Kommentar von Armin Klab und Erhardt Zachertz zum HBKG (Boorberg_Verlag, 1999): "(...) Für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die selbständig sind oder in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, wie z.B. Hausfrauen, Schülerinnen und Schüler, Studenttinnen und Studenten wird der Verdienstausfall pauschaliert.(...) " Eigentlich bin ich mal fest davon ausgegangen, daß gerade die Beiden wissen sollten um was es im HBKG geht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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