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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLohnausfall bei Studenten55 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg388742
Datum28.02.2007 00:48      MSG-Nr: [ 388742 ]16698 x gelesen

Geschrieben von Peter Kofflerfür welches Bundesland gilt diese Satzung? Pauschalierungen sind mir bekannt....allerdings nicht in diesem Zusammenhang.
Zumal wenn der AG den Lohnausfall bei der Gemeinde geltend macht. Soweit mir noch bekannt ist, steht diese Möglichkeit jedem AG zu.


In BaWü gibt es entweder die (in anderen Ländern übliche) Lohnfortzahlung oder eine pauschale Entschädigung für den einzelnen Feuerwehrangehörigen.

Im Fall der Lohnfortzahlung durch den AG hat dieser einen Anspruch gegen die Gemeinde auf Kostenersatz.

Eine Kombination sieht das FWG nicht vor.



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