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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnausfall bei Studenten | 55 Beiträge | ||
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 388742 | ||
Datum | 28.02.2007 00:48 MSG-Nr: [ 388742 ] | 16698 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler für welches Bundesland gilt diese Satzung? Pauschalierungen sind mir bekannt....allerdings nicht in diesem Zusammenhang. In BaWü gibt es entweder die (in anderen Ländern übliche) Lohnfortzahlung oder eine pauschale Entschädigung für den einzelnen Feuerwehrangehörigen. Im Fall der Lohnfortzahlung durch den AG hat dieser einen Anspruch gegen die Gemeinde auf Kostenersatz. Eine Kombination sieht das FWG nicht vor. | ||||
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