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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLohnausfall bei Studenten55 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen388718
Datum27.02.2007 22:17      MSG-Nr: [ 388718 ]16674 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyIst in Hessen bereits geregelt.


§ 11 HBKG (...) Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die nicht Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, erhalten einen pauschalierten Betrag.


... ich fürchte Du geht irr.

Der Absatz bezieht sich auf Arbeitsentgelte - der Student arbeitet (in diesem Sinne !!) nicht. Der von Dir zitierte Satz betrifft m.E. Selbstständige/Freiberufler u.ä. (hatten wir an anderer Stelle schon mal).
Anderenfalls wäre ja zu jeder Tages- und Nachtzeit an alle Einsatzkräfte (die nicht gerade von der Arbeit verschwinden) diese Pauschale zu zahlen.

Gruss
Gerhard



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