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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnausfall bei Studenten | 55 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 388718 | ||
Datum | 27.02.2007 22:17 MSG-Nr: [ 388718 ] | 16674 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Ist in Hessen bereits geregelt. ... ich fürchte Du geht irr. Der Absatz bezieht sich auf Arbeitsentgelte - der Student arbeitet (in diesem Sinne !!) nicht. Der von Dir zitierte Satz betrifft m.E. Selbstständige/Freiberufler u.ä. (hatten wir an anderer Stelle schon mal). Anderenfalls wäre ja zu jeder Tages- und Nachtzeit an alle Einsatzkräfte (die nicht gerade von der Arbeit verschwinden) diese Pauschale zu zahlen. Gruss Gerhard | ||||
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