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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abnehmbares Blaulicht auch bei Nicht-Einsatzfahrten auf dem Dach? | 51 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 388651 | ||
Datum | 27.02.2007 17:38 MSG-Nr: [ 388651 ] | 21391 x gelesen | ||
Geschrieben von Carmen Fuchs Was soll das denn sein? Damit ist wohl eher eine gelbe RKL gemeint, die Ausnahmegenehmigungen dafür sind schon recht eng. Mit Blaulicht wohl noch mehr... Wieso? Dienstfahrzeuge, die als getarnt laufen gibt es doch reichlich. (=> Polizei, Feuerwehr, usw.) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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