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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | 'Überbelegung' bei Einsatzfahrt | 7 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 388611 | ||
| Datum | 27.02.2007 15:10 MSG-Nr: [ 388611 ] | 5027 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Hilbert Man darf in einem Fzg. nicht mehr Personen befördern, als eingetragene Plätze vorhanden sind, bzw. als man befördern darf (Fahrer + 8). Und wo ist das in der StVO eindeutig geregelt? Wir hatten die Diskussion hier vor einigen Jahren bzgl. der BUND-ErKW, bei denen IIRC nur zwei Plätze eingetragen, aber vier vorhanden sind und das Ergebnis der Diskussion war, dass es nirgendwo so eindeutig steht. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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