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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | 'Überbelegung' bei Einsatzfahrt | 7 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 388610 | ||
| Datum | 27.02.2007 15:09 MSG-Nr: [ 388610 ] | 5140 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert Das ist eindeutig in der StVo geregelt und ich bin sicher da gibt´s auch nicht´s dran zu rütteln :-) :-) Dann zeig mir doch mal die Vorschrift in der StVO! Der Fahrer darf i.d.R. kein Fahrzeug mit mehr als 1+8 Sitzplätzen(!) fahren (wegen der Fahrerlaubnis). Hat das Fahrzeug nicht mehr Sitzpllätze, dann fahren die Leute unangeschnallt und das Fahrzeug überschreitet ggf. die zulässige Gesamtmasse aber sonst? Nix. Gruß Sven | ||||
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