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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Überbelegung' bei Einsatzfahrt7 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW388610
Datum27.02.2007 15:09      MSG-Nr: [ 388610 ]5106 x gelesen

Geschrieben von Michael HilbertDas ist eindeutig in der StVo geregelt und ich bin sicher da gibt´s auch nicht´s dran zu rütteln :-)

:-)
Dann zeig mir doch mal die Vorschrift in der StVO!

Der Fahrer darf i.d.R. kein Fahrzeug mit mehr als 1+8 Sitzplätzen(!) fahren (wegen der Fahrerlaubnis). Hat das Fahrzeug nicht mehr Sitzpllätze, dann fahren die Leute unangeschnallt und das Fahrzeug überschreitet ggf. die zulässige Gesamtmasse aber sonst? Nix.

Gruß
Sven



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