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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schließung von Feuerwehrhäusern | 59 Beiträge | ||
Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 388551 | ||
Datum | 27.02.2007 09:30 MSG-Nr: [ 388551 ] | 26039 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Koffler Es gibt nunmal formal ein paar Regeln und Richtlinien die es einzuhalten gilt, Hallo, diese werden auch explizit eingehalten, kann ich aber auch einhalten, wenn die beiden Versammlungen (Feuerwehrverein, Aktive Feuerwehr) an einem Termin durchgeführt werden. Es ist bei uns im Umkreis gängige Praxis, dass diese Versammlungen an ein und dem selben Tag und Ort durchgeführt werden. Ich halte das auch für eine praktikable Form, nach Auskunft von Fachleuten auch aus formal Juristischer Sicht ist hiergegen nichts einzuwenden. Gruß Franz | ||||
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