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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schließung von Feuerwehrhäusern | 59 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 388540 | ||
Datum | 27.02.2007 08:57 MSG-Nr: [ 388540 ] | 26013 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Hilbert Ich habe mal einen Artikel eines Aufbauherstellers gelesen, darin stand, dass die Fahrzeuge von ihm für eine Nutzungsdauer von 20, maximal 25 Jahren ausgelegt sind. Es wäre m.E. töricht, von einer Kommune eine größere Nutzungsdauer anzunehmen, oder sich an eine solche zu nah heran zu tasten. Töricht ist hier wohl nicht der richtige Ausdruck, denn da hat (zumindest in meinem BL) die Kommune keinen Einfluß. Ersatzbeschaffungen werden frühestens nach 25 Jahren wieder gefördert, es sei denn die Kommune möchte ohne Zuschuss kaufen. Als wir nach 20 Jahren eine Ersatzbeschaffung für unser altes LF8 beantragten, bekamen wir Besuch von der Bezirksregierung, um das Fahrzeug zu begutachten. Erst als es als "verbraucht" eingestuft wurde, war die Förderung einer Ersatzbeschaffung vor Ablauf der 25 Jahre möglich. Gruß Peter | ||||
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