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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schließung von Feuerwehrhäusern | 59 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 388480 | ||
Datum | 26.02.2007 20:10 MSG-Nr: [ 388480 ] | 26135 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinz Caprano In den Berechnungen gehen hier einige von Neubeschaffungen bei Fahrzeugen von 10-15 Jahren aus. In der Berechnung die ich geschrieben habe, gehe ich von der eventuellen Abschreibungszeit der Fahrzeuge aus, nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer, darauf kann man kosten nicht beziehen. Würde ich eine Anschaffung über 20 oder mehr Jahre rechnen, würde das Fahrzeug nach 10 Jahren noch einen wert von >100´000 aufweisen, wenn die Anschaffung um 200´000 lag, das ist unrealistisch (zumal der Wert mit steigendem Alter und Abnutzung schneller abnimmt) Ich kenne mich im Verwaltungsrecht von Gemeinden nicht aus, aber ich denke, das dort auch die Möglichkeit besteht Anschaffungen über einen Zeiraum von 4-8 Jahren Abzuschreiben. Ich habe in meiner berechnung mal 10 genommen. Ein Unternehmen das eine Investition in Anlagen tätigt, schreibt diese auch über die genannten Zeiträume ab, nutzt diese Anlagen aber wesentlich länger. Nur hier Amortisiert sich diese Teil über die Jahre, das dürfte wohl bei "Feuerwehrs" nicht so sein :-) Schade eigentlich, aber wenn man damit Geld verdienen könnte, wäre es sicher schon alles in privater unternehmerischer Hand :-) Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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