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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Forderungen der Komune | 64 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 388468 | ||
Datum | 26.02.2007 19:28 MSG-Nr: [ 388468 ] | 16567 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Andreas Dovern Wenn es dann unvorhergesehen dazu kommt, das ein FA die Stelle wechseln muss - that´s life, das kann meist keiner beeinflussen. Was ich nicht verstehe (mal unabhängig der Kostenfrage) welche Stelle kann Dir verbieten, eine Führungsposition in der Fw auszuführen (z.B. GF) ,aber Zeitgleich kann ich weiterhin (Aktiv)Mitgleid der Feuerwehr sein? So wie es aus dem Eingangsthread gelesen habe, ist der besagte FA ja weiterhin Mitglied der Fw?! Das man vielleicht aus beruflichen Gründen nicht Kommandan, dessen Stellf., Gerätewart odgl. sein kann, also etwas wo man über das Maß hinaus tätig werden muss (Verwalten/Werkstatt usw ...) verstehe ich, aber einfacher GruFü?? Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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