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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
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ThemaWas in der JF von 16-1 machen; War Hessen: Jetzt TM1 mit 1635 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg388263
Datum25.02.2007 15:05      MSG-Nr: [ 388263 ]9483 x gelesen

Geschrieben von Michael RoleffWobei ein RS nicht unbedingt immer auf das Niveu des Erstherlfers herunterbrechen kann,
wie ich öfters bei Ausbildern aus dem RD feststellen kann.


Dafür habe ich in Ba-Wü einen Lernzielkatalog, was der Teilnehmer am Ende können/ wissen muß.



Geschrieben von Michael RoleffWelcher Bescheinigung erstellt der Ausbilder dann für diese Ausbildung ?

Die Teilnahmeurkunde an der Ausbildung TrM1 nach FwDV 2.


Geschrieben von Michael RoleffWird die dann auch von der Bg für den Betrieb anerkannt ?

Nein. Ist aber nicht mein Problem, da ich keine Ersthelfer für Betriebe ausbilde, sondern Feuerwehrmänner.


Geschrieben von Michael RoleffWird der auch von der Führerscheinstelle anerkannt ?

Ja. Es gibt in Ba-Wü eine Vereinbarung der zuständigen Ministerien, daß die Teilnameurkunde zum TrM1 die Vorlage einer Bescheinigung LSM für die Klasse B und die EH-Bescheinigung für höhere Klassen ersetzt.
Lustigerweise habe ich auch den Fall mit bekommen, daß eine FS-Stelle von ausgewachsenen RettAss/ LehrRettAss eine EH-Bescheinigung wollte ;-)



Geschrieben von Michael RoleffDas nennt sich bei den HIOs dann Zielgruppenorientiert ;-)
Wobei die elementaren bestandteile Seitenlage, HLW, Wundversorung immer drin sein sollten.


Klar. Aber ich habe eben auch andere technische Möglichkeiten. Seitenlage ist eben bei Feuerwehrs nicht nur Seitenlage, sondern auch mal Seitenlage auf der Trage. Rettung nicht nur Rettungsgriff, sondern auch Tragtuch, Krankentrage, Schleifkorbtrage,...
Und ggfs. auch mal Rettung und Versorgung eines AGT.


Geschrieben von Michael RoleffDas funktioniert aber nur zuzverlässig, wenn das alle Ausbilder so umsetzen.
Wenn heir nun ein Ausbilderwechsel nötig wird, und das nicht als Pflichtpunkt aufgeführt ist,
kann so etwas auch schnell nach hinten los gehen.
Dann steht Du u.U. irgend wann im Lehrgang und muß die Themen deiner "Vorausbilder" mit ausbilden.....


Deshalb plant man so eine Ausbildung vorher. Wir hatten da kein Problem, das zwischen den beteiligten Ausbildern abzustimmen und die Themen so zu verteilen, daß vorher klar war wer wann was macht und nachher klar was, daß das auch so gemacht wurde.
Dafür haben wir eben zu jeder Unterrichtseinheit Handzettel ausgearbeitet und die meisten Inhalte auch vorher selbst ausprobiert. Für unseren ersten Lehrgang kamen da auf eine Stunde Ausbildungszeit locker 5-8 Stunden Vorbereitungszeit. Aber dafür wird es in den Folgelehrgängen deutlich einfacher.



Geschrieben von Michael RoleffHier hilft nur ein konsequentes Melden an die übergeordneten DS (i.d.R. Ladesverbände)
dieser Ausbilder.

Aber auch manche FW-Ausbilder sind Inhaltlich und didaktisch auf dem STand von 19**
und noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.



Ja. Feuerwehrausbilder sind da oft noch eher ein Problem.
Das Problem bei den EH-Kursen sind m.E. oft Honorarkräfte, die sonst mit der HiOrg nichts zu tun haben, einfach ihre Ausbilderausbildung durchlaufen und dann z.B. werktags in Firmen die EH-Lehrgänge für den BG-Schein durchführen. Die sind oftmals weder in einem OV tätig noch haben sie einer weitergehende SanDienstliche Ausbildung geschweige denn Praxiserfahrung.
Aber damit wird eben Geld verdient. Und in soweit schätze ich, daß es den Verbänden auch egal ist. Und den Firmen auch, Hauptsache Stempel für die BG.




Geschrieben von Michael RoleffWobei FUK und BG da eh eine Ausbildung vorraussetzen,
die im Tm1 kaum darstellbar ist.


Und um keine falschen Vorstellungen aufkommen zu lassen, ist das Thema ganz aus dem TrM1 draußen. Sie sehen die Motorkettensäge höchstens mal da liegen.
Ansonsten wird eben klar gestellt, daß es dazu eine gesonderte Ausbildung gibt.



Geschrieben von Michael RoleffDie Ergänzungsausbildung in Modulform würde dem Anforderungkatalog jeder FW geerecht werden können, in Abhängigkeit von Ausrüstung & Einsatzaufkommen.

Gleichzeitig könnten für weiterführende Lehrgänge als TN-Vorraussetzung definiert werden können => einheitlicher Ausbildungsstant in Abhängigkeit von Funktion bzw. Ausrüstung



Das war mein Grundgedanke dafür.


Geschrieben von Michael RoleffWobei eine Umstellung immer mit Mehr-Zeit-Aufwand verbunden ist,
ist das möglicherweise ein Grund für das Festhalten an alten Strukturen ? ? ?


Sicherlich. Und Bequemlichkeit. Und irgendwie geht es ja schon. Daß es anders besser (gemessen am Ergebnis) gehen würde sieht man eben nicht.


Geschrieben von Michael RoleffJe nach Region hast Du teilweise nur noch Pendlergemeinden,
da ist außer dem Großbauern tagsüber keiner mehr im Dorf.


Dann gibt es da eben keine Feuerwehr. Fertig.
Dort hast Du vermutlich auch keinen Allgemeinmediziner mehr, keinen Tante-Emma-Laden, keine Apotheke, keinen Polizeiposten, keine Post,...
Warum soll das mit der Feuerwehr anders laufen?


Geschrieben von Michael RoleffEs ist schön, wenn wir ein Wunschmodel unserer Bewerber haben,
die Realität sagt doch eher, das wir als FW froh sind über nahezu jeden Bewerber der kommt.


Das ist dann i.d.R. nur Show. Denn einen echten taktischen Nutzen habe ich damit nicht. Sondern höchsten mehr Köpfe/ volle Spinde, aber nicht mehr Leitungsfähigkeit.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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