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Löschgruppenfahrzeug
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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaSchließung von Feuerwehrhäusern59 Beiträge
AutorHein8z C8., Friesenheim / Rheinland-Pfalz388255
Datum25.02.2007 14:13      MSG-Nr: [ 388255 ]26192 x gelesen

In den Berechnungen gehen hier einige von Neubeschaffungen bei Fahrzeugen von 10-15 Jahren aus.
In Hessen wird ein LF nach 20-25 Jahren neu beschfft in RLP 25-35 Jahren.
Ein Neubau findet heute nach anderen Regeln als vor 30 Jahren statt. Eine Restlaufzeit von Gebäuden sollte genutzt werden.
Ein Wegfall von einem LF bedeutet auch 4 PA weniger.
Eine Veringerung des Fuhrparkes können die Gemeinden nicht allein entscheiden. Dafür gibt es Vorgaben. Also wird ein Haus für die Fahrzeuge beider Wehren gebaut.
Einen Wegfall von 35% der Aktiven bedeutet nichts anderes, als das jahrelange Ausbildung und Werbemaßnahmen verloren sind. Die Nachrücker aus anderen Wehren gibt es dann auch bald nicht mehr. Gibt ja keine Reserve an Personal und Fahrzeugen mehr. Die Last wird dann eben von wenigen getragen.


kameradschaftliche Grüße
Heinz

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