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RubrikAusbildung zurück
ThemaWas in der JF von 16-1 machen; War Hessen: Jetzt TM1 mit 1635 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW388249
Datum25.02.2007 13:20      MSG-Nr: [ 388249 ]9284 x gelesen

Geschrieben von Marc Dickeyaber selbst jetzt ist ein Zettel nach den Richtlinien der BG nicht unbedingt einer nach FeV und umgekehrt

Die BG Bescheinigung hat im kleingedrucken den Hinweis auf ddie FEV,
i.d.R. sind die anerkannten Ausbildungsstellen der BG auch nach FEV anerkannt.
Aber im Zweifelsfall kann das auch mal nicht so sein,
da hast Du recht.

Geschrieben von Marc DickeyDennoch macht es Sinn zu überlegen in welchen Bereichen man zivile Qualifikationen mitbescheinigen kann. Diese wären für den FA und ggf. auch seinen Arbeitgeber ein gewisser Mehrwert.

Bei EH sehe ich da am ehesten Potenziale.
Aber auch FIV als Brandschutzbeauftrage ect.

Schließlich ist es auch für den AN ein Argument für Ihn statt eines Mitbewerbers,
wenn er auch Sonderaufgaben im Betreib übernehmen kann.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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