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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstgrade/Beförderrungen Rheinland Pfalz6 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP388182
Datum24.02.2007 21:49      MSG-Nr: [ 388182 ]7463 x gelesen

Die Regeln, sofern sie denn bindend sein sollen, müssten ja in der FwVo oder im LBKG festgeschrieben sein. Sind sie aber nicht.
Also kann das jede VG nach eigenem Ermessen machen.

ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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