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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Hessen: Jetzt TM1 mit 16 | 36 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 388136 | ||
| Datum | 24.02.2007 19:35 MSG-Nr: [ 388136 ] | 10587 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Gerhard Bayer Ist auch m.E. Unsinn erst (als Neueinsteiger) zwei Jahre Feuerwehrübungsdienst zu machen und dann zum Grundlehrgang zu gehen (der eigentlich so ausgelegt sein sollte, dass man ihn auch mit 0-Feuerwehrwissen beginnen kann).Das war die Vorgehensweise auch bei uns (wie oben geschrieben), im Gegenzug war der Grundlehrgang dann vom Anspruch her halt ein weeeeenig erhöht. Ich erinnere mich an das Zitat eines Kreisausbilders aus dieser Zeit: "Da schicken die mir einen Typen hin, der wusste nicht mal wozu ein Verteiler da ist!" - also ein wenig FW-Wissen musste damals da sein. Hat man nun aber auch umgestrickt und der Rechtslage angepasst, ist nun auch hier ein wirklicher Grundlehrgang. Der obige Ausbilder erzählte auch, dass man sich nun darauf eingestellt hat, bei Adam und Eva zu beginnen. Auch der ist der Ansicht, dass dieses Vorgehen besser sei, als schon beim Grundlehrgang "vorversaute" örtliche Ausbildungsmeinungen korrigieren zu müssen *g* -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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