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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Bereifung LF 10/6 Allrad | 43 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 388112 | ||
| Datum | 24.02.2007 18:33 MSG-Nr: [ 388112 ] | 13515 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Danner Wir haben uns mit vielen über die Ausschreibung unterhalten, vorallem mit welchen die erst kürzlich ein neues Fahrzeug bekommen haben. Sagt der eine Hase zum andern "Hast Du aber lange Ohren". Es bringt i.d.R. nichts, wenn ein Amateur andere Amateure zu diesem Thema fragt. Da kommt nix bei raus. Und die wenigsten Feuerwehren werden anderen Wehren gegenüber zugeben, daß bei ihrer Beschaffung was schief gelaufen ist. Komischerweise würde die selbe Gemeinde welche es zutraut, daß es Metzger, Bäcker, Wirte, Kaufleute, Mechaniker,... (die das vermutlich in den meisten Fällen nach bestem Wissen und Gewissen tun aber das reicht eben nicht) im Nebenamt eine Investition von mehreren hunderttausend Euro fachmännisch korrekt planen und die Ausführung beurteilen. Die selbe Gemeinde wird aber bei einem Bauvorhaben in selber Höhe lieber einen Bauingenieur, Architekten,... beauftragen, anstatt das den oben genannten zu überlassen. Ist kein Angriff gegen Euch, sondern leider ein allgemeiner Mangel im dt. Feuerwehrwesen. Und das nicht nur bei Fahrzeugbeschaffungen. Gelbe Seiten eben? Geschrieben von Stefan Danner Ich persönlich glaube aber das, das mit der Konventionalstrafe bei einer kleinen Wehr nicht viel Sinn macht. Warum. Da steht drin. "Spätester zulässiger Liefertermin ist der 31.10.2006. Der Liefertermin ist als Fixtermin anzusehen. Bei einer Überschreitung des Liefertermins wird pro angefangener Kalenderwoche der Überschreitung eine Konventionalstrafe von 0,5% des Auftragswertes, jedoch gesamt maximal 5% fällig." Das wird vorher auch in der Ausschreibung so angekündigt. Nun hat der Hersteller zwei Möglichkeiten. 1. Er weiß, daß er den geforderten Termin ohnehin nicht halten kann, also kalkuliert er die 5% mit ein. Gefahr für ihn: Er ist vielleicht zu teuer und fällt aus dem gesamten Verfahren raus. 2. Er weiß, daß es mit dem Termin eng werden kann, kalkuliert aber normal. Wenns nicht paßt, muß er halt zahlen. Wenns paßt Glück gehabt. Und der Kämmerer zieht dann bei der Zahlung einfach den entsprechenden Betrag ab. Ach ja. Natürlich sollte man im Vertrag auch immer die Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden aus dem Lieferverzug festlegen. Wenn dann das Altfahrzeug den Geist aufgibt nimmt man sich ein Leihfahrzeug und die Kosten werden vom Kaufpreis abgezogen. Und natürlich ist der Vertrag durch den Lieferanten erst erfüllt, wenn das Fahrzeug zu 100% mängelfrei abgenommen wurde. Und Abnahme heißt nicht Werkführung beim Lieferanten mit anschließendem kostenlosen Mittagessen, sondern einen Tag (oder wenn es sein muß auch mehr die dann der Lieferant zu zahlen hat wie Lohnausfall, Anfahrt oder Übernachtung,... zu zahlen hat). Ggfs. vereinbart man noch eine Frist von sagen wir 4 Wochen nach Abnahme, in der das Fahrzeug vor Ort getestet wird. Bis dahin wird ein Hafteinbehalt von 10% zurückbehalten der erst dann freigegeben wird, wenn in den 4 Wochen keine versteckten Mängel auftreten, die bei der Abnahme nicht festgestellt wurden. Im Maschinenbau ist o.g. Vorgehen übrigens gängige Praxis. Und bei anderen Investitionen der Gemeinde wird das i.d.R. auch so gemacht. Und die Hersteller wollen verkaufen. Wenn dann noch entsprechende professionelle Berater hinter den Gemeinden als Auftraggebern stehen würden und diese Forderungen in fast allen Ausschreibungen stehen würden, dann würde die Ausrede ?dann bekommen wir keine Angebote? oder ?das unterschreibt der Hersteller uns nicht? wegfallen. Denn die könnten dann zusperren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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