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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Atemschutz | 76 Beiträge | ||
| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 387473 | ||
| Datum | 21.02.2007 17:07 MSG-Nr: [ 387473 ] | 20787 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars Tiedemann Was dauert daran 20s länger...? Für zudrehen und ablassen auf 55 +-5 bar würde ich roundabout 20s veranschlagen. Geschrieben von Lars Tiedemann Aber wie schon gesagt, vom Einnehmen des Platzes im Fahrzeug bis zum Eintrffen hat man so viel Zeit, da kann man fünf Einsatzkurzprüfungen machen....! Selbst wenn es eng wird - das sollte einem die eigene Sicherheit schon wert sein... Geschrieben von Lars Tiedemann Wo?! In der FwDv7 (ich hab sie eben 10mal durchgeblättert..) steht drin, daß eine Einsatzkurzprüfung zu machen ist, aber nicht wie sie abläuft bzw. aus welchen Bestandteilen sie besteht.... Oder aber ich brauche eine neue Brille.... Korrekt, das wird da nicht weiter erklärt. Wir haben das auf dem AGT-Lehrgang im einzelnen gelernt. Gemäß Gerätewarthandbuch (Beispiel Dräger PA 80) und auch der vfdb-RL 0804 (Entwurf Stand Mai 2006) ist der PA vor Gebrauch durch den Benutzer "komplett" zu kontrollieren. Die 0804 führt das dann auch noch weiter aus, in den Gebrauchsanleitungen der Hersteller (die ich nicht zur Hand habe) dürfte das ähnlich stehen: 3.1.3 Kontrolle durch den Gerätträger - Fülldruck prüfen (Überdruckeinstellung am Lungenautomat muss abgeschaltet sein) - Flaschenventil mit mindestens 2 Umdrehungen öffnen. - Das Manometer muss einen Druck von 270 bar bis 300 bar (300 bar Geräte) bzw. 180 bar bis 200 bar (200 bar Geräte) anzeigen. Hinweis: Bei tiefen Temperaturen ist zu berücksichtigen, dass diese Werte unterschritten werden! Hochdruck ? Dichtprüfung: - Flaschenventil(e) wieder schließen und Druckanzeiger beobachten. - Der angezeigte Druck darf innerhalb einer Minute nicht mehr als 10 bar abfallen. Warneinrichtung prüfen: - Flaschenventil(e) kurz aufdrehen und wieder schließen. - Die Spülfunktion des Lungenautomaten vorsichtig betätigen und dabei den Druckanzeiger beobachten, - das Warnsignal muss zwischen 50 und 60 bar ertönen. Geräte die die Anforderungen dieses Abschnittes nicht vollständig erfüllen, dürfen nicht eingesetzt werden. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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