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Atemschutz
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutz76 Beiträge
AutorPhil8ipp8 K.8, Zurzach / Aargau387404
Datum21.02.2007 12:43      MSG-Nr: [ 387404 ]20858 x gelesen

Hallo

Geschrieben von Sven WalbrechtGeschrieben von Alexander MosheBei uns (CH, Zürich) geht man trotzdem in den Einsatz bzw der Truppführer (braucht keine spezielle Ausbildung!) entscheidet das vor Ort!

Das stimmt nicht. Es gibt in der Schweiz eine Ausbildung für Truppführer Atemschutz. Im für die gesamte Schweiz gültigen Grundschulreglement werden die Aufgaben des AS Truppfürers genau umschrieben. Wie die Ausbildung jedoch in den einzelnen Kantonen organisert ist, hängt von der zuständigen Gebäudeversicherung ab, die für die Ausbildung der Feuerwehren zuständig ist. Bei uns dauert der Truppführerkurs 2 Tage. Es gibt auch Vorschriften wie viele Feuerwehrleute innerhalb einer Feuerwehr einen solchen Kurs haben müssen. Allerdings trifft zu, dass jeder Atemschutzeingeteilte als Truppführer eingesetzt werden kann. Dies wird auch in der Ausbildung so geübt. Es kann im Ernstfall also durchaus sein, dass in einem AS Trupp keiner den Truppführerkurs hat. Allerdings stellt das meiner Meinung nach kein grosses Problem dar, da das Truppführerhandwerk in der Ausbildung durch das Kader und diejenigen, welche den Kurs haben, wie im Schneeballprinzip nach unten weitergereicht wird.

Hier wäre sonst der Link zum Ausbildungskonzept des Kt. Zürich

Link


Geschrieben von Sven Walbrechtnaja, ich wünsche euch, dass ihr alle immer wieder heile von den einsätzen nach hause kommt. q>

Eine kleine Bemerkung sei mir erlaubt, bei uns ist das Tragen von Brandschutzausrüstung nach EN 469 für den Atemschutz Vorschrift. Bei uns im Aargau wird sie weiter für Nichtatemschutzeingeteilte gefordert.

Dann zum Druck, ab 270 Bar gehen auch wir in der Regel nicht mehr in den Einsatz. Allerdings kann der Einsatzleiter situativ entscheiden, ob er den Trupp dennoch einsetzen wird, dann jedoch für einen zeitlich kurzen Einsatz.

Geschrieben von Sven Walbrechtich hab da mal ne frage. bei dir steht im profil unter ausbildung, dass die eine rekrutenübung und 4 übungen absolviert hast. ist man denn da bei euch schon ein feuerwehrmann, der bei den einsätzen mitfahren darf, oder war das nur ein joke eintrag von dir

Ich gehe davon aus, dass du für das Aufschalten des Alarmes im Kanton Zürich den Grundkurs machen musst. Weiter werden in den Feuerwehren oftmals spezielle Ausbildungen für Neueingeteilte gemacht, um ihnen die Basics zu vermitteln. Aber nach der Grundausbildung die bei uns neu 2 Tage dauert, früher wars noch einer, darfst du ausrücken.

Gruess

Philipp



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