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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaOT: Ölspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()9 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg387402
Datum21.02.2007 12:38      MSG-Nr: [ 387402 ]5317 x gelesen
Infos:
  • 21.02.07 Wann wo und wie führe ich einen Dr.-Titel und wie läuft die Eintragung
  • 21.02.07 Ansprechen von Menschen mit Dr.-Titeln

  • Geschrieben von Peter Koffleris auch nich erforderlich.. man kann den eintragen..muss aber nicht.

    Der Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung:

    Passgesetz (Stand 2007) und nahezu wörtlich gilt das auch für den Personalausweis:

    § 4 Paßmuster
    (1) Der Paß und der vorläufige Paß sind nach einheitlichen Mustern auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Paß enthält neben dem Lichtbild des Paßinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:

    1. Familienname und ggf. Geburtsname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Ordensname/Künstlername,
    5. Tag und Ort der Geburt,
    6. Geschlecht,
    7. Größe,
    8. Farbe der Augen,
    9. Wohnort,
    10. Staatsangehörigkeit.



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