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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz | 22 Beiträge | ||
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 387393 | ||
| Datum | 21.02.2007 11:56 MSG-Nr: [ 387393 ] | 7200 x gelesen | ||
Das ganze steht und fällt mit der Grundausbildung Dazu zählt net nur TM sondern auch die " Einarbeitung" am Standort Weil wenn man sich einen Dienstplan mal anguggt wird in der Regel nicht viel so neues vorkommen. Und die Stunden, in denen man sich zu Hause mit Themen auseinander setzt werden auch net angerechnet Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** Für meine Stille Mitleser gilt übrigens das selbe wie für die anderen (eigne Meinung, frei Meinungsäusserung, Probleme mit mit bitte mit mir klären) **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | ||||
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