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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Urteile / Dienstrechtliche Konsequenzen - Unfall bei Einsatz | 22 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 387368 | ||
| Datum | 21.02.2007 10:38 MSG-Nr: [ 387368 ] | 7112 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Arens ca. 1/3 der Veranstaltungen wird noch als aktiv bezeichnet Zu der Aussage wird sich niemand mehr von offizieller Stelle hinreißen lassen. ;-) Wie diese Soll-Bestimmung umgesetzt wird, muß in der jeweiligen Wehr geregelt werden. Geschrieben von Michael Arens bei manchen Wehren sind nämlich 1/3 der Veranstaltungen mehr als 40H, bei manchen allerdings auch weniger. und manche Feuerwehren bieten nicht mal in der Summe aller Fortbildungen 40 Stunden an... MkG Sascha | ||||
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