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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaInfos Mini-/Bambinifeuerwehr22 Beiträge
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen387363
Datum21.02.2007 09:39      MSG-Nr: [ 387363 ]8795 x gelesen
Infos:
  • 15.02.07 Versicherungsschutz JF in BaWü
  • 15.02.07 LBKG RLP
  • 15.02.07 Unfallkasse rlp
  • 15.02.07 Unfallkasse RLP

  • Hallo,

    das Problem hatten wir in Thüringen auch.

    Laut altem LBKG war Aufnahme in JFw ab 10. Lebensjahr.
    Alles was darunter war mußte über Feuerwehrförderverein versichert werden.
    Bei kleinen Dörfern/Gemeinden ohne Förderverein natürlich nicht durchführbar.

    Im neuen LBKG ist jetzt geregelt das Eintritt/Aufnahme bereits ab 6. Lebensjahr also quasi mit Beginn der Schule erlaubt ist!
    Ist sag ich mal auch ne Sache von Feuerwehrverbänden/Kreisverbänden/LFV sich bei der Gesetzgebung/-änderung stark zu machen und die Interessen der Feuerwehren zu vertreten!


    Gruß aus Thüringen!



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