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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Strassenverkehrzulassungsordnung
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Kleinlöschfahrzeug
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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAnhängerkupplung an kleinen Löschfahrzeugen11 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz386871
Datum18.02.2007 09:16      MSG-Nr: [ 386871 ]7903 x gelesen

Hallo!

Ich möchte hier mal aus der DIN 14530-16, Stand 05-2002 zitieren:

5.2.3 Auf wunsch des Bestellers darf eine selbsttätige Bolzenkupplung nach DIN 7405-1 und DIN V 74051-10, jedoch mit einer zulässigen statischen Stützlast von min. 80 kg, und/oder eine Kupplungskugel nach DIN 74058 (mit Halterung) bzw. § 43 StVZO vorhanden sein. Hierbei ist im Fahrbetrieb die Zulässige Gesamtmasse zu beachten. (zulässige Gesamtmasse siehe E-DIN 70020-2)

Soweit nun mal der Auszug aus der DIN von 2002. In wie weit sich hier jetzt was geändert hat, kann ich Dir nicht sagen; es müsste aber noch so im Normblatt stehen.

Eine Anhängerkupplung bei einem KLF mit Normbeladung dürfte aus Gewichtsgründen nicht machbar sein. Soweit ich mich erinnern kann, war im Normentwurf für das KLF auch keine Anhängerkupplung vorgesehen.

Zusammengefasst: Anhängerkupplung TSF und TSF/W möglich, KLF nicht möglich. So mein Informationsstand.

Um aber bei solchen Umbauarbeiten auf der sicheren Seite zu bleiben empfehle ich Dir dich gerade bei diesen Fragen an die LFKS zu wenden. "Da werden Sie geholfen" und man hat später auch keine Probleme wenn mal etwas schief gehen sollte.

Gruß vom Donnerberg

Jakob


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