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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt?53 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland386869
Datum18.02.2007 09:03      MSG-Nr: [ 386869 ]30109 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Heinz CapranoDie Stundensätze sind, so wie ich es verstanden habe, von der Gemeinde wie die Gehälter aus gerinfügiger Beschäftigung behandelt.

Damit wären sie, wenn sie monatlich unter 400 Euro liegen und auch sonst bei dem Empfänger keine weitere geringfügige Beschäftigung vorliegt, steuerfrei. Auch bei Selbstständigen.

Geschrieben von Heinz CapranoDie Pauschalsätze für Steuer und Versicherungen werden von der Kommune an die jeweiligen Stellen abgeführt

In diesem Falle an die Bundesknappschaft, 30% des ausbezahlten Betrages. Es gibt allerdings hier auch Vereinabarungen zwischen Kommunen und Finanzverwaltungen.

Geschrieben von Heinz CapranoDie AUfwandsentschädigungen für besondere Dienststellungen (zB WF) unterliegen der Meldepflicht des Empfängers.

Wenn er eine solche bekommt, kommt der Freibetrag zur Geltung, darüber hinaus gehende Beträge dürfen mit Werbungskosten die für diese Tätigkeit anngefallen sind, verrechnet werden.
Der dann noch darüber hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz.


Geschrieben von Heinz CapranoDa das deutsche Steuerrecht so einfach ist, das man nur mit Hilfe eines Steuerberaters einigermassen zurechtkommt, lasse ich das meinen auch überprüfen und anmelden.

Sooo dramatisch ist das auch nicht wenn man nicht grad alle 7 Einkunftsarten sein eigen nennt.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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