News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt? | 53 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 386869 | ||
Datum | 18.02.2007 09:03 MSG-Nr: [ 386869 ] | 30109 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Heinz Caprano Die Stundensätze sind, so wie ich es verstanden habe, von der Gemeinde wie die Gehälter aus gerinfügiger Beschäftigung behandelt. Damit wären sie, wenn sie monatlich unter 400 Euro liegen und auch sonst bei dem Empfänger keine weitere geringfügige Beschäftigung vorliegt, steuerfrei. Auch bei Selbstständigen. Geschrieben von Heinz Caprano Die Pauschalsätze für Steuer und Versicherungen werden von der Kommune an die jeweiligen Stellen abgeführt In diesem Falle an die Bundesknappschaft, 30% des ausbezahlten Betrages. Es gibt allerdings hier auch Vereinabarungen zwischen Kommunen und Finanzverwaltungen. Geschrieben von Heinz Caprano Die AUfwandsentschädigungen für besondere Dienststellungen (zB WF) unterliegen der Meldepflicht des Empfängers. Wenn er eine solche bekommt, kommt der Freibetrag zur Geltung, darüber hinaus gehende Beträge dürfen mit Werbungskosten die für diese Tätigkeit anngefallen sind, verrechnet werden. Der dann noch darüber hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig mit dem persönlichen Steuersatz. Geschrieben von Heinz Caprano Da das deutsche Steuerrecht so einfach ist, das man nur mit Hilfe eines Steuerberaters einigermassen zurechtkommt, lasse ich das meinen auch überprüfen und anmelden. Sooo dramatisch ist das auch nicht wenn man nicht grad alle 7 Einkunftsarten sein eigen nennt. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|