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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKyrill - Kostenrechnung Feuerwehreinsatz + 'geklautes' Holz?22 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP386799
Datum17.02.2007 09:43      MSG-Nr: [ 386799 ]7230 x gelesen

War das in Hessen?
Kann es denn sein, dass das ganze in RLP nicht kostenpflichtig gewesen wäre?

"(1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen ent-standenen Kosten verlangen
1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat

Zumindest wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist und den baum regelmäßig begutachtet hat nicht
2. von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist
nicht
3. von Unternehmen, wenn die Kosten der Abwehr von Gefahren nach § 1 Abs. 1 dienten, soweit es sich dabei um besondere Gefahren handelt, die bei Betriebs-störungen und Unglücksfällen für Menschen oder Sachen in der Umgebung ent-stehen können
nicht
4. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Ge-fahr oder der Schaden beim Betrieb einer Ölfeuerungs- oder Öltankanlage ent-standen ist, soweit es sich nicht um Brände handelt
nicht
5. von demjenigen, der wider besseres Wissen oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen alarmiert
nicht
6. von dem Eigentümer, Besitzer oder Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn diese einen Falschalarm auslöst."
nicht
Ich kann hier keine Grundlage für einen Kostenersatz finden.



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