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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfallentschädigung wie wird es bei Euch gehandhabt? | 53 Beiträge | ||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 386689 | ||
Datum | 16.02.2007 11:50 MSG-Nr: [ 386689 ] | 30190 x gelesen | ||
Geschrieben von Harald Vogt Lt. Satzung haben wir die Höchstsätze von 30€/Std. bzw. 200€/Tag. Also das, was ihr dem FwM auf Antrag zahlt oder das, wass ihr für einen Einsatz in Rechnung stellt? Geschrieben von Harald Vogt Ein Entschädigungsanspruch besteht nur für den nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Verdienstausfall, soweit er durch die ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Ratsmitgliedstätigkeit für die Samtgemeinde entstanden ist. Also ihr habt keine Pauschale für Selbstständige. Wie werden denn AG von Angestellte behandelt? Die müssen dann die Lohn- und Lohnnebenkosten einreuchen? Geschrieben von Harald Vogt Die Entschädigung für Verdienstausfall wird auf höchstens 30,00 Euro je Stunde und Un wenn man mehr Aufall hatte? Ich kenne das Feuerwehrgesetz von Euch nicht sondern nur das LBKG RLP, ob das was geregelt ist? | ||||
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