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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz? | 45 Beiträge | ||
Autor | Domi8nik8 B.8, Ulm / Baden-Würrtemberg | 386530 | ||
Datum | 15.02.2007 13:39 MSG-Nr: [ 386530 ] | 13010 x gelesen | ||
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich denke, dass sich eingentlich eine logische Erklärung finden lassen sollte. wenn ihr zu nem VU gerufen werdet und es sind Verletzte eingeklemmt, dann sollte dein GF froh sein, wenn er dich aufm Auto hat und du dich solang um sie kümmern kannst. Auch von Seiten der First Responder wird es meiner Meinung nach kein Problem geben, wenn ihr vernünftig zusammenarbeitet... Des weiteren sollte dein Gemeindebrandmeister mal lieber froh sein, wenn er (vor Eintreffen des RD) schon nen RA vor Ort hat, der alles im Griff hat. Denn man muss stets bedenken, dass die "Gesamteinsatzleitung" bei gemeinsamen Einsätzen bei der FW liegt... Ich habe die erfahurng auch schon gemacht, als RAiP bzw. auch als RA mit der Feuerwehr im HLF zu nem VU auszurücken. Da wir uns auf der Fahrt immer abgesprochen haben, wer was macht, war ich immer der, der mit vor durfte/musste. Wenn es ne andere Aufgabe gab, die eines "Retters" bedurfte, dann war es in der Regel auch mein Job. Das hat meist funktioniert, ausser in dem Fall, als ich bei nem Bradn unter PA im Einsatz war und es Rauchgasintoxikierte gab... Aber so ein fall ist halt dann Pech, zumal wir nochmal schaun mussten, ob noch wer drin ist... Das geschriebene gibt erst mal meine persönliche Meinung wieder. Es sei jedem Freigestellt, sich ihr anzuschließen oder sich seine eigene zu bilden! Ich bin mir sicher, dass meine Meinung nicht unbedingt DIE einzig richtige MEINUNG sein muss... | ||||
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