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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaInfos Mini-/Bambinifeuerwehr22 Beiträge
AutorPatr8ick8 S.8, Nistertal / Westerwald / Rheinland-Pfalz386483
Datum15.02.2007 09:31      MSG-Nr: [ 386483 ]8934 x gelesen
Infos:
  • 15.02.07 Versicherungsschutz JF in BaWü
  • 15.02.07 LBKG RLP
  • 15.02.07 Unfallkasse rlp
  • 15.02.07 Unfallkasse RLP

  • Hallo Heinz!
    Geschrieben von Heinz CapranoVersichert sind bei der Feuerwehrnur diejenigen, die nach LBKG auch Feuerwehrangehörige sind.
    Im LBKG ist aber die Tür für unter 10 Jahre offen.
    Da steht in §9 Abs. 6 geschrieben (Zitat):
    (6) Innerhalb der Feuerwehren können Jugendfeuerwehren gebildet werden; deren Angehörige sollen das 10. Lebensjahr vollendet haben. Unabhängig davon können Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehren mit Zustimmung des Trägers der Feuerwehr gegründet werden. Mitglieder können Kinder zwischen sechs und zehn Jahren sein. Die Bildung von Jugendfeuerwehren und ihrer Vorbereitungsgruppen soll gefördert werden.
    lt. meinem Kenntnisstand hat die UK-RLP ab 01.01.07 dessen auch zugestimmt.


    Gruß aus dem Westerwald!

    Patrick


    ..::Freiwillige Feuerwehr Nistertal - Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit::..
    www.feuerwehr-nistertal.de

    Alle Aussagen sind ausschließlich meine eigene Meinung.

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