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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaVollständige PSA als Lehrgangsvorraussetzung43 Beiträge
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen386403
Datum14.02.2007 19:50      MSG-Nr: [ 386403 ]18194 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyGibt es doch - die Unfallkassen. Nur scheinbar sind die nicht so hinterher wie die BGen.

Und die können es so einfach haben. Es gibt genug Feuerwehren die Berichte mit Bildern ins Netz stellen auf denen gegen alles verstoßen wird was man mal zum Thema UVV gehört hat, und das auch noch ohne dabei rot zu werden.

Werden solche Bilder entdeckt sollten die betroffenen Wehren angeschrieben werden und um Stellungnahme gebeten werden. Dann folgt eine entsprechende Prüfung und dann soll ja wohl etwas passieren.


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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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