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ThemaProtestaktion: Abschaltung des Feuerwehr-Forums6 Beiträge
Autor ., Zürich / Zürich386397
Datum14.02.2007 19:25      MSG-Nr: [ 386397 ]4553 x gelesen

Schon daran gedacht, Gegenanzeige wg falscher Anschuldigung zu stellen?

Bei uns wäre das (wenn vorsätzlich) strafbar. Ebenso "Irreführung der Rechtspflege".


Sdt Alexander Moshe, FF Zürich (Schutz und Rettung Zürich)

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