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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAusbildung zum Atemschutzgeräteträger - Tauglichkeit7 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern386370
Datum14.02.2007 17:38      MSG-Nr: [ 386370 ]7482 x gelesen

Hallo Kai,

als aller erstes wirst du zum Arzt geschickt, der die Tauglichkeit zum Tragen von schwerem Atemschutz (nach dem sogenannten Grundsatz G26.3) bescheinigen muss.

dann kommt der Lehrgang.

Es sit richtig, dass du jährlich eine Atemschutzübungsanlage besuchen musst, die Anforderunge hierbei sind mit denen des Lehrganges zu verlgleichen. Es geht darum, eine genau definierte körperliche Leistung (je nach dem: Laufband, Endlosleiter, Kriechtunnel ...) zu erbringen.

Frag doch einfach deine Kameraden, falls du es genauer wissen willst.

Generell solltest du schon "von selbst" dazu bereit sein, die Tätigkeit des AGT auszuführen, und nicht nur weil du dazu überredet wurdest.

Grüße
Magnus



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