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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechtsgrundlagen AED | 24 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 386317 | ||
| Datum | 14.02.2007 13:47 MSG-Nr: [ 386317 ] | 10854 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Andreas Dovern Recht hast Du, wenn Du für die kranke Oma einen AED anschaffst oder einen AED in der U-Bahn Station benutzt. für das Beispiel mit der Oma, die in den Privaträumen einen AED betreibt, gebe ich dir Recht, obwohl sie und ihre Angehörigen wohl sicherlich auch vom Hersteller bzw. dessen Vertreter unterwiesen werden (bekanntes Vorgehen der Fa. Philips). Die Benutzung des AED in der U-Bahn sehe ich anders, denn der Betreiber der U-Bahn und des AEDs handelt gewerblich, deswegen werden wohl auch die eigenen Mitarbeiter unterwiesen, folglich gelten m.E. die Vorschriften der MPBetreibV. Nutzt nun ein Laie auf dem Bahnsteig diesen zugänglichen AED liegt ein Verstoß gegen §5(2) MPBetreibV vor. Anderer Fall läge auch vor, wenn die Oma ihren "privaten" AED dabei hat und ihn auf dem Bahnsteig an einer anderen Person verwendet. Gruß, Sebastian | ||||
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