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Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtsgrundlagen AED24 Beiträge
AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern386297
Datum14.02.2007 12:11      MSG-Nr: [ 386297 ]10876 x gelesen

1. Das AED-Gerät kann von jedermann jederzeit bedient werden, egal ob er Ahnung von Erster Hilfe hat oder nicht (das Gerät selbst kann er verwenden, darum gehts), natürlich wäre es wünschenswert, wenn der Anwender auch die HLW beherrschen würde, aber er muss es als Laienhelfer nicht (sonst würde an jedem öffentlichen AED dranstehen: nur öffnen, wenn sie Ahnung von Erster Hilfe haben, dies ist aber weltweit nirgends der Fall)!
2. Meine erste Aussage über regelmäßige Aus- und Fortbildung bezieht sich rein auf den Beauftragten des Herstellers (für diesen Posten reicht eine einmalige Einweisung durch den Hersteller in Aufgaben und Pflichten völlig aus)
3. ok, hab mal nachgelesen und es stimmt, dass auch bei einer freiwilligen Feuerwehr schon eine gewerbliche Nutzung vorliegt und somit das MPG Anwendung findet -> eine Geräteeinweisung (und eine Dokumentation der Einweisung, damit alle eingewiesenen Personen erfasst sind) durch den Hersteller oder dessen Beauftragten muss erfolgen
4. Beißt sich nicht mit meiner obigen Aussage, weil sie zu nem andern Thema gehört, nämlich der Aus- und Fortbildung im Umgang mit dem AED-Gerät und da ist eine regelmäßige Schulung für eine schnelle sichere richtige Anwendung im Ernstfall unerlässlich! Und um mit dem AED richtig üben zu können, gibt es extra AED-Ausbilder und diesen speziell geschulten Ausbildern sollte man auch die Ausbildung der Kameraden mit dem AED durchführen lassen (die Ausbilder sollten auch Zugriff auf eine Übungspuppe und ein AED-Übungsgerät haben, nur mit diesen beiden Utensilien lässt sich der Umgang mit dem AED-Gerät praktisch optimal üben!!!)



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