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Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
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Herz-Lungen-Wiederbelebung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtsgrundlagen AED24 Beiträge
AutorMark8us 8H., Auerbach / Bayern386267
Datum14.02.2007 10:44      MSG-Nr: [ 386267 ]11119 x gelesen

Um einen AED anwenden zu können, braucht man keinerlei Ausbildung (da ist gesetzlich absichtlich und zu recht nichts vorgeschrieben)! Das Gerät ist so konzipiert, damit es von Laien (also jedermann) jederzeit ohne vorherige Kenntnisse bedient werden kann (deswegen hängen solche Geräte immer öfter in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Bahnhöfen, Bädern und Flughäfen aus), einzige Voraussetzung ist die Kenntnis bzw. das Verstehen der deutschen Sprache und Bilder sehen zu können (das Gerät erklärt durch Bilder die Position der Elektroden und sagt einem per Sprachansagen, was man tun soll).
Der Beauftragte des Herstellers hat sich nur darum zu kümmern, dass das Gerät in betriebsbereitem Zustand ist (Akkus austauschen, Elektroden austauschen, bei Störungen Hersteller kontaktieren). Eine regelmäßige Aus- und Fortbildung ist für diese Tätigkeit sicher nicht notwendig, da das Gerät sehr übersichtlich ist. Eine Einweisung in das Gerät kann durch den Beauftragten des Herstellers erfolgen, muss beim AED aber nicht. Eine reine Geräteeinweisung halte ich zudem für nicht sinnvoll (v.a. da das Gerät sich meines Erachtens selbst erklärt)!
Entscheidend ist nämlich nicht das Gerät allein, sondern auf den Ablauf der Hilfeleistung mit dem Gerät kommt es an (Technik allein bringt nichts und der Hersteller erklärt in der Regel zumindest bei uns in der Gegend nicht den Ablauf der Reanimation mit AED-Gerät)!
Voraussetzung ist die Beherrschung der Ersten Hilfe (man sollte mindestens den Notruf absetzen, die Atmung kontrollieren und die Herz-Lungen-Wiederbelebung sowie die stabile Seitenlage können). Nach dem feststellen fehlender Atmung der Person erfolgt der Notruf, anschließend erfolgt die HLW mit Defi-Einsatz.
Es empfiehlt sich, für die Einweisung in das Gerät und vor allem für das Üben des Ablaufs der Reanimation mit AED einen AED-Ausbilder einzuladen bzw. Schulung und Einweisung von ihm durchführen zu lassen!
Bei Betrieben ist es notwendig, dass eine ärztliche Fachaufsicht und ein Schulungsprogramm (jeder Betriebsersthelfer muss alle 2 Jahre ein Erste Hilfe Training absolvieren, in dem unter anderem auch der Umgang mit dem AED geübt wird) vorhanden ist, in wie weit das bei freiwilligen Feuerwehren zutrifft (die keine First Responder Einheit stellen), muss ich mich mal informieren (.
Desweiteren sollte eine Schulung durch Fachpersonal (AED-Ausbilder) mindestens in Basisreanimation und Reanimation mit AED mindestens alle 2 Jahre (noch besser jährlich) durchgeführt werden (meines Erachtens nach derzeit kein Muss oder gesetzliche Vorgabe bei FF, dafür ist es aber im Ernstfall sehr sehr hilfreich)



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